finger in mouse trap

das Strombezugsrecht: Bloss weil ein Stromzähler der Wiener Netze vorhanden ist, heisst das noch nicht, dass der Anschluss auch strom liefern darf!

Wer ein Haus baut, muss dort auch Strom einleiten lassen. Der Elektriker stellt die Anschlüsse her, und vom Netzbetreiber muss der Bauträger das Strombezugsrecht erwerben. In Wien ist "Wiener Netze" der einzige Netzbetreiber; man kann zwar unter einer Vielzahl von Stromlieferanten wählen, aber der Netzbetreiber ist immer der gleiche.

Wiener Netze schreibt dem Neukunden, der diesen Anschluss errichtet hat und in Betrieb nehmen möchte, ein einmaliges Netzzugangsentgelt vor. Die Höhe hängt davon ab, wie viel Strom der Kunde pro Jahr entnehmen möchte; die kleinste Einheit ist derzeit ein sogeannter 4kW-Anschluss und erlaubt den Bezug von jährlich bis zu 15.000 kWh. Mit der Bezahlung von ca. EUR 1.130 -- dieser Betrag ist von der e-control festgelegt -- erwirbt also der Stromkunde das Strombezugsrecht an einem 4kW Anschluss und kann ab dann mittels Energieliefervertrag von einem Energielieferanten dort Strom beziehen. Freilich fallen dann laufend nicht nur die Stromkosten, sondern auch das Netznutzungsentgelt an. Einige Stromlieferanten können dieses Entgelt direkt dem Endkungen verrechnen und an den Netzbetreiber abliefern; andere Stromlieferanten können das nicht, und man erhält immer zwei Rechnungen: Eine für den Strom vom Stromlieferanten, und eine für die Netznutzung vom Netzbetreiber.

Wenn Strom in einem Haus mit Mietwohnungen vorhanden ist, dann hat bei der Hauserrichtung der Bauträger oder Hauseigentümer für jeden Stromanschluss - also für jede Wohnung - das einmalige Netznutzungsentgelt bezahlt. Und ab diesem Zeitpunkt können Mieter dort mit einem Energieliefervertrag Strom beziehen.

Wenn nun ein Mieter auszieht, meldet er seinen Energieliefervertrag ab. Dann wird der Strom abgedreht (oder auch nicht, wenn der nächste Mieter unmittelbar nachfolgt). Der nächste Mieter schließt einen neuen Energieliefervertrag ab, zahlt falls der Strom abgedreht wurde eine Wiedereinschaltungsgebühr (derzeit ca. 30 Euro) und hat wieder Strom.

ABER es gibt eine fiese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wiener Netze: Wenn an einem Anschluss zehn Jahre lang kein Strom bezogen wurde, dann verfällt das Strombezugsrecht an diesem Anschluss. Und wenn dann wieder jemand Strom an diesem Anschluss haben möchte, muss erneut das Netzzugangsentgelt bezahlt werden - so, als wäre das ein neu errichteter Anschluss. 

Ob an einem Anschluss das Strombezugsrecht besteht oder nicht, kann man ihm nicht ansehen. Es gibt auch keine offizielle Möglichkeit, das herauszufinden, falls der Strom an einem Anschluss bei der Wohnungsbesichtigung abgedreht ist. Falls Strom fließt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass auch ein Energieliefervertrag besteht oder bis vor kurzer Zeit bestanden hat, und man kann diese Sorge vergessen. Falls aber kein Strom fließt, muss man hoffen, dass noch ein Strombezugsrecht besteht. Wenn der Vormieter kürzlich erst ausgezogen ist, würde man das vermuten - aber natürlich weiß man nicht sicher, ob der Strom an dem Anschluss bezogen hat.

Falls das Strombezugsrecht verfallen ist, verlangen die Wiener Netze die Bezahlung des Netzzugangsentgelts auf jeden Fall vom Kunden, der dort Strom möchte - also vom Mieter. Es gibt keine "Verbindung" der Wiener Netze zum Vermieter oder Eigentümer der Wohnung, in der diese Stromentnahmestelle sich befindet. Wenn der Mieter also Strom will -- und wer will das nicht? -- muss er diese hohen und völlig unerwarteten Kosten zahlen, und erst danach bekommt er den Strom aufgedreht. Ob der Mieter die Bezahlung dieser Rechnung dem Vermieter direkt auftragen kann oder sie nach Bezahlung von ihm zurückfordert, und wie lange das dauert, ist den Wiener Netzen egal.

Mir ist genau das passiert, als ich ein Kellerlokal gemietet habe. Darum poste ich diese Info hier; vielleicht hilft es, dass jemand anderer nicht in diese Falle tappt. Es ist aber ein wirklich seltenes Problem, denn auch die Servicemitarbeiter/innen bei Wiener Netze haben Probleme gehabt, herauszufinden, warum ich keinen Strom habe. 

In einer ähnlichen Falle landen übrigens gelegentlich große Haushalte, die ihr Strombezugsrecht über-ausnutzen, also z.B. bei einem 4 kW-Anschluss mehr als 15.000 kWh in einem Jahr verbrauchen. Denen wird ebenfalls überraschend ein Netzzutrittsentgelt-"Upgrade" auf die höhere Verbrauchsstufe in Rechnung gestellt. Dazu findet man bei der e-control einige Informationen und auch erfolgreiche Beschwerden, denn wenn der höhere Verbrauch nur ein "Ausrutscher" war, kann man dieses Geld wieder zurückholen.

Fazit: Es lohnt sich also, sich über das Thema "Strombezugsrecht" und "Netzzutrittsentgelt" sowie "Netzbereitstellungsentgelt" zu informieren, damit man solche Fallen vermeiden kann. Die grundlegenden Informationen findet man hier:

https://www.wienernetze.at/wn/services/netzanschluss/netzanschluss_1/strom/Strom.html

Aber die spezielle Falle mit den 10 Jahren findet man nur in den Tiefen der Allgemeinen Bedingungen hier: https://www.wienernetze.at/wn/services/netzanschluss/netzanschluss_1/strom/xwn_ex0003-stromverteilernetzbedingungen.pdf


 
 
 
 

WIchtige Kontakte

Information der Wiener Netze: 

Allgemeine Anfrage   Telefon 050 128-10100   Mo-So 8-17 Uhr      Email   info@wienernetze.at

Beschwerde                  Telefon 050 128-10200   Mo-Do 8-15 Uhr (werktags) Fr 8-12 Uhr    Email   kundenanliegen@wienernetze.at

Vor Ort persönlich:  Servicezentrum Spittelau    Mo,Di,Mi,Fr 8-15 Uhr, Do 8-17 Uhr 


 

© Copyright Achtung Falle: Strombezugsrecht!